Bieten Sie medizinische Komplementärleistungen an? Ja? Dann sollten Sie folgende Anpassungen unbedingt beachten.
Tarif Nr. 590 für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG wurde von verschiedenen Krankenversicherern und zuständigen Berufsverbänden erstellt. Seit dem 1. Januar 2018 gilt dieser als verbindlich. Genauere Informationen zum Tarif 590 finden Sie unter: www.helsana.ch.
Mit dem Paket CS-T590 und der Software SelectLine-Auftrag werden die alltäglichen Leistungen einer Komplementär Therapiepraxis vollständig abgedeckt. Mit dem Software-Paket CS-T590 erhalten Sie ein Branchenformular auf dem aktuellsten Stand.
Unser SelectLine-Partner, Comp-Sys Informatik AG, hat auf der Basis der SelectLine-Software eine Branchenlösung mit drei Skalierungen entwickelt: CS-T590 Easy, CS-T590 Gold und CS-T590 Platin.
Benötigen Sie noch weitere Informationen? Alle wichtigen Details finden Sie unter cs-t590.ch.