Für das Jahr 2023 werden einige gesetzliche Anpassungen in Kraft treten. Einen Auszug davon und wie Sie diese in SelectLine umsetzen finden Sie im nachfolgenden Blogbeitrag.
ALVZ Abzug entfällt
Arbeitslosenversicherung-Zusatz-Lohn (ALVZ) kann unter gewissen Voraussetzungen vom Bundesrat eingeführt werden. Der ALVZ dient zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Zurzeit wird bei einem Jahreseinkommen von mehr als CHF 148’200.- ein Solidaritätsbeitrag von 1.0% eingefordert (je 0.5% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Ab Januar 2023 wird dieser Solidaritätsbeitrag nicht mehr verrechnet. Ab der Version 22.3 ist das mit dem Lohn-Vorlagemandant von SelectLine bereits umgesetzt.
Um diese Anpassung selber vorzunehmen, setzen Sie die Prozentwerte für die ALVZ auf 0.0%.
Diese Einstellungen finden Sie in den Mandanteneinstellungen unter „AHV / ALV“.
AHV/IV-Minimalrente steigt
Die Minimalrente steigt im Januar 2023 von 1195 auf 1224 Franken. Was bedeutet das für Sie?
Die Mindestbeträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen um rund 11 Franken. Ebenfalls wird der Koordinationsabzug um 700 Franken erhöht.
Neues Datenschutzgesetz – nDSG
Im September 2023 wird das neue Datenschutzgesetzt eingeführt. Das Datenschutzgesetz soll den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden gewährleisten. Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) soll Ihnen mehr Transparenz und damit eine Stärkung ihrer Rechte in Bezug auf ihre eigenen Daten eingeräumt werden. Sie als Privatperson haben ein grösseres Mitspracherecht, was mit Ihren Daten passiert.
In SelectLine haben Sie bereits die Möglichkeit, die Anforderungen des nDSG abzudecken. In einem späteren Blogbeitrag werden wir Ihnen genauere Informationen dazu liefern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anpassungen für das Jahr 2023 finden Sie unter folgendem Link.