Neue Kundennummer SUVA

Die SUVA hat das Format ihrer Kundennummer angepasst: Link zum SUVA-Beitrag

Falls Sie den SelectLine Lohn verwenden und eine neue Kundennummer erhalten haben, finden Sie untenstehend das Vorgehen für Ihre Version.

Swissdec Version 4 oder älter

Wenn Ihr Mandant noch für Swissdec 4 oder älter ist, werden Sie bei der Eingabe der neuen SUVA-Kundennummer folgende Meldung erhalten:

Die angegebene SUVA-Kundennummer entspricht nicht der vorgeschriebenen Formatierung. Folgendes Format wird erwartet: xxxx-xxxxx.x

Dies ist darauf zu führen, dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung von Swissdec 4 noch die alte Kundennummer verifiziert werden musste. Sie können weiterhin die alte, bzw. bisherige SUVA-Kundennummer verwenden. Diese ist sowohl für die elektronischen Meldungen im Jahr 2024, als auch 2025 noch gültig. Da die letzte elektronische Lohnmeldung ohnehin am 31.12.2025 sein wird, empfehlen wir Ihnen, einen Umstieg auf Swissdec 5 (verfügbar ab SelectLine Lohn Version 23.3).

Swissdec 5

Wenn Sie bereits Swissdec 5 verwenden, können Sie die neue SUVA-Kundennummer eingeben und mit dieser arbeiten. Sie müssen ansonsten nichts Weiteres unternehmen.

Die Neuerungen der Version 21.1 im Überblick

Die Version 21.1 wartet erneut mit Neuerungen in sämtlichen Programmbereichen auf. Highlights sind die Erweiterung der RMA-Funktionalität, Anpassungen für die Zuordnung von QR-Rechnungen und neue Funktionen für die Mobilen Anwendungen. Auch für diese Version konnten viele Wünsche aus dem UserVoice mit dutzenden Stimmen umgesetzt werden.

Anpassung der AHV für 2021

Durch die Annahme der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs angenommen worden. Die Änderung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Durch die Änderung steigt der EO-Beitrag auf 0.5%. Dadurch ergibt sich einen neuen AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.6%. Dieser wird je zur Hälfte, 5.3%, vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Anpassung der Quellensteuer ab 2021

Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Per 1. Januar 2021 tritt die Änderung der Quellensteuer in der Schweiz in Kraft. Diese umfasst eine Harmonisierung der Abrechnungsmodelle in ein Jahresmodell und ein Monatsmodell. Erläuterungen zu den beiden Modellen finden Sie nachfolgend in diesem Dokument.

Die Neuerungen der Version 20.3 im Überblick

Die Version 20.3 wartet erneut mit Neuerungen in sämtlichen Programmbereichen auf. Highlights sind die Verkaufschancen, die Quellensteuer-Anpassungen für das Jahr 2021 und die Erweiterungen für SelectLine MDE.