Anpassung der AHV für 2021

Durch die Annahme der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs angenommen worden. Die Änderung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Durch die Änderung steigt der EO-Beitrag auf 0.5%. Dadurch ergibt sich einen neuen AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.6%. Dieser wird je zur Hälfte, 5.3%, vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Änderungen in SelectLine Lohn

In Ihrem SelectLine Lohn ändern Sie die Prozentsätze für die AHV in den Mandanteneinstellungen. Unter „AHV / ALV“ finden Sie anschliessend sowohl die Prozentsätze für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber. Tragen Sie bei beiden die Werte 5.3% ein, die ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Weiterführende Ergänzungen zu den Änderungen bezüglich der AHV finden Sie im nachfolgenden Dokument: Änderungen der AHV auf 1. Januar 2021

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