Am 13. November 2019 hat der Bundesrat beschlossen, den AHV-Beitragssatz per 1. Januar 2020 um 0.3 Prozentpunkte zu erhöhen. Dadurch sollen jährlich über 2 Milliarden Franken zusätzliche Einnahmen generiert werden, was einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten leistet.
Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgebende von 10,25% auf 10,55%, also von 5,125% auf 5,275% für die jeweilige Partei.
Der Mindestbeitrag der Selbständigerwerbenden erhöht sich von 5,196% auf 5,344%, und der maximale Beitrag für AHV/IV/EO von 9,65% auf 9,95%.
Anpassungen SelectLine Lohn
In Ihrem SelectLine Lohn passen Sie das unkompliziert in den Mandanteneinstellungen an. Sobald Sie das neue Abrechnungsjahr 2020 erstellt haben, können Sie in den Mandanteneinstellungen unter «AHV/ALV» die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anpassen.
Falls Sie mit Arbeitgeber-Abzugsgruppen arbeiten, müssen Sie den Prozentsatz im entsprechenden Eintrag ebenfalls anpassen.
Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77028.html