Referenzalter und Kinderzulagenbeträge 2026

Zum Jahreswechsel 2026 stehen zwei Themen im Fokus: Das Referenzalter der AHV steigt für einen weiteren Frauen-Jahrgang an – und in einzelnen Kantonen werden die Familienzulagen erhöht. Um Ihnen die Anpassung zu erleichtern, sind die neuen Kinderzulagen-Beträge in unserem SelectLine Lohn Vorlagemandanten bereits hinterlegt.

Referenzalter 2026: nächster Schritt der AHV-Reform

Im Rahmen von AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Ab 2026 gilt für Frauen des Jahrgangs 1962 ein Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten (Männer bleiben bei 65 Jahren). Das Referenzalter ist entscheidend für den ordentlichen Rentenbezug und hat Einfluss auf den Lohnprozess. Überprüfen Sie daher in ihren Mandanteneinstellungen im Lohn unter „AHV“, dass beim Referenzalter für Frauen 64 Jahre und 6 Monate für 2026 eingestellt sind.

Neue Kinderzulagen 2026: Anpassungen in einzelnen Kantonen

Bei einem neuen Mandanten werden die aktuellen Kinderzulagenbeträge für das Jahr 2026 automatisch aus dem Vorlagemandanten eingefügt. Bei bestehenden Mandanten müssen diese manuell einpflegt werden.

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