Anpassung der Quellensteuer ab 2021

Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Per 1. Januar 2021 tritt die Änderung der Quellensteuer in der Schweiz in Kraft. Diese umfasst eine Harmonisierung der Abrechnungsmodelle in ein Jahresmodell und ein Monatsmodell. Erläuterungen zu den beiden Modellen finden Sie nachfolgend in diesem Dokument.

Aufgrund der Harmonisierung ergibt sich für einige Kantone eine neue Berechnungsart. Daher folgt auch eine Anpassung des SelectLine Lohns mit der Version 20.3, welche diese Änderungen abdeckt. Beachten Sie, dass die Änderungen auch erst im Abrechnungsjahr 2021 aktiv werden. Die Vorlagemandanten wurden allerdings bereits so angepasst, dass Sie auch im Jahr 2020 einen neuen Mandanten erstellen können und dabei alle nötigen Stammdaten für das Jahr 2021 implementiert haben.

Die Quellensteuer war bis anhin nicht mit Swissdec 4 zertifiziert und die Änderungen sind bereits mit Blick auf Swissdec 5 umgesetzt worden. Da derzeit noch keine Swissdec 5-Zertifizierung möglich ist, können Sie bis auf weiteres die Quellensteueranpassungen 2021 mit Swissdec 4 abrechnen und melden. Die Änderungen wurden nach Rücksprache mit den für Swissdec 4 zuständigen Stellen durchgeführt.

Das wichtigste in Kürze

• Tarifcode D wird nicht mehr verwendet
• Neues Abrechnungsmodell für das Jahresmodell
• Neue Seite mit der Berechnung der Quellensteuer
• Neue Druckvorlage für die Berechnung der Quellensteuer
• Neue Einstellung unter Kanton für das Abrechnungsmodell

Anpassungen im SelectLine Lohn

Abrechnungsmodell
Das Abrechnungsmodell ist nun für jeden Kanton einstellbar. Standardmässig sind die Kantone gemäss den aktuellen Gesetzen voreingestellt.

Abrechnungsmodell

Anpassungen an bestehenden Zulagen
Für gewisse Zulagen sind Anpassungen in den Quellensteuerdetails nötig. Dies gilt unter anderem für folgende Zulagen:

ZulagennummerBezeichnung
1060Mehrarbeit
1061Überstunden
1065Überzeit
1160Ferienvergütung
1161Ferientagsentschädigung
1162Ferienauszahlung
1218Provision
Anpassungen an bestehenden Zulagen

Da es sich bei den oben aufgeführten Zulagen um Vergütungen für zurückliegende Perioden oder zukünftige Perioden handeln kann, sollten diese in den Einstellungen unter „Quellensteuerdetails“ zu „E – unregelmässige Leistungen“ geändert werden. Dieses Feld beeinflusst, dass bei der Berechnung der Quellensteuer die Zulage als einmalige Leistung berücksichtigt wird und nicht herkömmlich in die Quellensteuerberechnung einfliesst.

Ausführliche Informationen zu den Anpassungen der Quellensteuer finden Sie im MySelect. Neben der Änderung für den SelectLine Lohn finden Sie dort ebenfalls das Kreisschreiben Nr. 45, in welchem die Anpassung der Quellensteuer im Detail beschrieben wird, sowie Berechnungsbeispiele für die zwei Abrechnungsmodelle.

2 Gedanken zu „Anpassung der Quellensteuer ab 2021“

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