Das Coronavirus verändert die Schweizer Arbeitswelt in allen Branchen. Viele Firmen sind deshalb dazu gezwungen Kurzarbeit zu beantragen. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Grundsätzliches zur Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit entschädigt die Arbeitslosenversicherung bis zu 80% des Verdienstausfalles, abzüglich der Beiträge für die Karenztage. Während dieser Zeit sind die Beiträge für Sozialversicherungen wie gewohnt aus 100% des Lohnes zu berechnen.
Die Höhe der Beiträge, sowie die Anzahl der Karenztage, sind mit der Arbeitslosenkasse abzuklären.
Die Berechnung kann von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich ausfallen. Sämtliche benötigte Formulare können hier bezogen werden.
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