Neue Anforderungen für Schweizer QR-Rechnungen

Ab dem 21. November 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für QR-Rechnungen. Neu müssen alle Adressangaben im QR-Code zwingend strukturiert erfasst werden (Adresstyp „S“). Der bisher erlaubte Adresstyp „K“ entfällt. Damit werden Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort künftig immer als separate Felder hinterlegt. Zusätzlich wird der Zeichensatz erweitert, sodass mehr Sonderzeichen und Umlaute zulässig sind. Für pain.001-Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. November 2026.