Neue Anforderungen für Schweizer QR-Rechnungen

Ab dem 21. November 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für QR-Rechnungen. Neu müssen alle Adressangaben im QR-Code zwingend strukturiert erfasst werden (Adresstyp „S“). Der bisher erlaubte Adresstyp „K“ entfällt. Damit werden Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort künftig immer als separate Felder hinterlegt. Zusätzlich wird der Zeichensatz erweitert, sodass mehr Sonderzeichen und Umlaute zulässig sind. Für pain.001-Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. November 2026.

Mit SelectLine sind Sie bereits heute für diese Änderung gewappnet: Unsere Software arbeitet standardmässig mit strukturierten Adressen und erfüllt die neuen Anforderungen bereits seit längerem. Das bedeutet, dass sowohl bestehende als auch künftig erstellte QR-Rechnungen den Anforderungen entsprechen.

Verwenden Sie hingegen Drittprogramme oder andere Systeme für Rechnungen oder Zahlungen, empfehlen wir, rechtzeitig zu prüfen, ob diese ebenfalls den neuen Standards entsprechen.

Strukturierte Adressangaben (Adresstyp „S“)

Unstrukturierte Adressangaben (Adresstyp „K“)