Durch die Annahme der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs angenommen worden. Die Änderung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.
Durch die Änderung steigt der EO-Beitrag auf 0.5%. Dadurch ergibt sich einen neuen AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.6%. Dieser wird je zur Hälfte, 5.3%, vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.